Nachdem das Scheidungsurteil außerhalb der Türkei rechtkräftig geworden ist, muss dieses Urteil auch in der Türkei anerkannt und vollstreckt werden. Ohne eine Klage für die Anerkennung und Vollstreckung dieses Urteils zu erheben, kann die Ehescheidung in der Türkei nicht anerkannt werden.
Wenn die Ehegatten mit der türkischen Staatsangehörigkeit von den Ehegatten mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit geschieden wurden, und wenn sie ihren Heirat ins Meldeamt in der Türkei registrieren ließen, müssen sie ihre Ehescheidungsurteile auch in der Türkei anerkennen lassen. Sonst sind sie meldeamtlich verheiratet, auch wenn sie in einem anderen Land geschieden wurden.
Zur Klageerhebung für die Anerkennung und Vollstreckung sind folgende Urkunden notwendig:
- Original des Ehescheidungsurteils, der im Ausland beschlossen wurde und die Schreiben über die Rechtskräftigung
- Apostille-erklärung über den Urteil
- Personalienurkunden
- Informationen über den alten Ehegatten, Ehegattin (Name, Identitätsnummer, Adresse u.a.)
Mit den türkischen Übersetzungen dieser Urkunden kann in der Türkei bei den Familiengerichten Klage erhoben werden. Wenn der geschiedene Ehegatte die ausländische Staatsangehörigkeit hat, werden die vorbereitete Klageschrift und die Gerichtsurkunden in die Sprache des Ehegatten übersetzen lassen, vom Gericht werden die Urkunden ihm oder ihr zustellen lassen. Der ausländische Ehegatte, der diese Zustellung bekam, kann in der Türkei an dem Prozess teilnehmen oder kann er eine Vollmacht an einen Rechtsanwalt in der Türkei erteilen, und vermittelt, dass die Formalitäten einfacher gelöst werden. Dadurch werden die Prozesskosten und Vertretungskosten zu mindestem Niveau herabgesetzt werden.
Auf diese Weise werden die Personen, die im Ausland leben, deren Ehegatte oder Ehegattin die türkische Staatsangehörigkeit hat, können mit diesen obigen Urkunden Klage erheben. Die Personen, die im Ausland leben und die ausländische Staatsangehörigkeit haben, können in Ankara, İstanbul oder in İzmir bei den Familiengerichten diese Klagen erheben, da sie keine gewöhnliche Aufenthaltsadresse in der Türkei haben. Indem sie mit den oben stehenden Urkunden eine Vollmacht an einen Rechtsanwalt in der Türkei erteilen, kann die Klage für die Anerkennung und Vollstreckung erhoben werden. Daneben kann vermittelt werden, dass die Formalitäten schneller erfüllt werden können, indem man eine Vollmacht an einen Rechtsanwalt in der Türkei zur Teilnahme an dem durch den alten Ehegatten in der Türkei erhobenen Prozess für die Anerkennung und Vollstreckung erteilt wird.
Türkei – Ankara Rechtsanwältin Kübra YILDIZ ÇOLAK